Biken in Schutzgebieten
Erholung in der Natur und in der Gemeinschaft – das suchen viele Menschen auf dem Mountainbike. In Sachsen stehen viele Gebiete unter einem besonderen Schutz, damit die Natur sich entfalten kann.
Die Natur steht im Freistaat Sachsen vielerorts unter einem besonderen Schutz. Zu den Schutzgebieten zählen:
- Naturschutzgebiete,
- ein Nationalpark,
- Biosphärenreservate,
- Landschaftsschutzgebiete,
- Naturparke,
- NATURA-2000-Gebiete sowie
- Wasserschutzgebiete.
Auch wenn man das nicht immer sofort erwartet: Das hat auch Einfluss darauf, wo und wann man Biken darf.
Grundsätzlich gilt laut Sächsischem Naturschutzgesetz: in Sachsen darf auf „geeigneten“ Wegen Rad gefahren werden. In den Schutzgebieten gibt es häufig weiterführende, für das Gebiet individuelle Regeln. Es lohnt sich, vor einer Bike-Tour die entsprechende Verordnung anzusehen.